Teilnahmevoraussetzung

Nur geimpfte Hunde, die frei von akuten/ansteckende Krankheiten sind, dürfen am Training teilnehmen.
Bei gesundheitlich eingeschränkten Hunden ist dies vor der ersten Trainingsstunde mitzuteilen, damit das Training auf den Gesundheitszustand abgestimmt werden kann.

Die Teilnahme am Training setzt eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung voraus.
Die entsprechenden Nachweise sind im Erstgespräch zu erbringen, spätestens aber vor der 1. Trainingsstunde.

Der Hundehalter trägt während der Trainingszeit die volle Verantwortung und Haftung für seinen Hund.
Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere eine übersteigerte aggressive Kommunikation, sind vor dem Trainingsbeginn dem Trainer mitzuteilen.

Land-Training übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, außer es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Trainers vor.

Läufige Hündinnen in der Standhitze und Hunde mit ungeklärten Krankheitssymptomen sind vom Gruppentraining ausgeschlossen.
Für die Zeit der Standhitze kann ein Einzeltraining vereinbart werden. Dieses dauert maximal die Hälfte der Trainingszeit für das Gruppentraining.

Kinder unter 16 Jahre sind ausdrücklich willkommen, benötigen aber die Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

Hunde mit Handicap
Sollten Sie einen Hund mit Bewegungshandicap oder anderen Einschränkungen haben, die nicht eine akute (ansteckende) Krankheit sind, wird das Training auf Wunsch mit der behandelnden Therapeutin/Tierarzt abgesprochen.

Copyright 2021 by Susanne Land