AGB

des Einzelunternehmens Land-Training

Inhaberin: Susanne Land, Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn – im Folgenden Land-Training genannt – gesetzlich vertreten durch die Geschäftsinhaberin Susanne Land. Die ladungsfähige Anschrift des Einzelunternehmens Land-Training sowie der Vertretungsberechtigten Susanne Land können auch dem Impressum entnommen werden.

§1 Präambel
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschluss gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde zur Kenntnis genommen und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Kunde erklärt sich durch den Abschluss des Unterrichtsvertrages mit der Geltung dieser AGBs einverstanden, indem er den auf den Internetseiten www.hunde-bonn.de und www.hund-bonn.de eingestellten AGBs ausdrücklich zustimmt und eine auf den Internetseiten www.hunde-bonn.de und www.hund-bonn.de  Dienstleistung anfordert.

(2) Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Land-Training hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Land-Training.

(3) Unterrichtskarten und nicht genutzte Einheiten von Unterrichtskarten sind bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr des Unterrichtskartenkaufs einlösbar.

(4) Ein Umtausch der Karte, das Einlösen nicht wahrgenommener Unterrichtseinheiten, die Weitergabe an Dritte, sowie die Rückgabe einer Unterrichtskarte ist nicht möglich.

(5) Land-Training behält sich ausdrücklich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

§2 Fernbleiben vom Unterricht
Erscheint der Lernende zur vereinbarten Unterrichtszeit nicht, so kann die Unterrichtsstunde nachgegeben werden, wenn die Lehrkraft spätestens einen Tag vor dem Unterrichtstag bis 16 Uhr davon in Kenntnis gesetzt worden ist. Wird die Trainerin später oder erst am Unterrichtstag selbst über das Fernbleiben des Lernenden informiert, so wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Teilnahme an einem Kurs. Eine Erstattung ist auch bei frühzeitiger Absage nicht möglich, da der Kurs trotzdem stattfindet.

§3 Ausschluss
Land-Training kann vom Training der Einzelstunde oder von Kursen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn ein oder mehrere Teilnehmer den Trainer oder andere Kursteilnehmer gefährden.
Außerdem ist der Trainer berechtigt, Teilnehmer, die sich grob fahrlässig verhalten oder einen tierschutzrelevanten Umgang mit dem eigenen oder fremden Hunden zeigen, vom Training auszuschließen, ohne dass Anspruch auf Erstattung des Trainings besteht. Tierschutzrelevant ist, wenn dem Hund beispielsweise durch E-Gerät, Stachelhalsband, Endloswürger Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

§4 Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sollte der Lernende sich verspäten, gilt diese Zeit als Trainingszeit.

§5 Teilnahmevoraussetzung
(1) Nur geimpfte Hunde, die frei von akuten/ansteckende Krankheiten sind, dürfen am Training teilnehmen. Bei gesundheitlich eingeschränkten Hunden ist dies vor der ersten Trainingsstunde mitzuteilen, damit das Training auf den Gesundheitszustand abgestimmt werden kann.
Die Teilnahme am Training setzt eine gültige Haftpflichtversicherung voraus.
Die entsprechenden Nachweise sind im Erstgespräch zu erbringen, spätestens aber vor der 1. Trainingsstunde.

(2) Der Hundehalter trägt während der Trainingszeit die volle Verantwortung und Haftung für seinen Hund.
Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere eine übersteigerte aggressive Kommunikation, sind vor dem Trainingsbeginn dem Trainer mitzuteilen.

(3) Land-Training übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, außer es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Trainers vor.

(4) Läufige Hündinnen und Hunde mit ungeklärten Krankheitssymptomen sind vom Gruppentraining ausgeschlossen.
Für die Zeit der Läufigkeit kann ein Einzeltraining vereinbart werden. Dieses dauert maximal die Hälfte der Trainingszeit für das Gruppentraining.

(5) Kinder unter 16 Jahre sind ausdrücklich willkommen, benötigen aber die Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.“

(6) Hunde mit Handicap
Sollten Sie einen Hund mit Bewegungshandicap oder anderen Einschränkungen haben, die nicht eine akute (ansteckende) Krankheit sind, wird das Training auf Wunsch mit der behandelnden Therapeutin/Tierarzt abgesprochen.

§6 Hinweis zur Kleinunternehmer-Regelung

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

§7 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.

Land-Training , Inh. Susanne Land , Weinheimstrasse 11, 53229 Bonn

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